Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen interKultur
I. Allgemeines
Vertragspartner des*der Teilnehmer*in für sämtliche Angebote von interKultur ist der Verein für
Weiterbildung und Friedensarbeit e.V. (WuF e.V.), Registergericht: Amtsgericht Bonn, Registernummer: VR 8569 als Träger der Weiterbildungseinrichtung interKultur, Friesdorfer Straße 151, 53175 Bonn.
II. Geltungsbereich / Einbeziehung AGB
Mit der Anmeldung zu einem unserer Angebote erkennt der*die Teilnehmer*in die
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Zusätzlich können für
einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen
Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Abweichende allgemeine
Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, der WuF e.V. hat
ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
III. Anmeldungen
1. Für alle Angebote ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann
persönlich oder in Textform (per Fax, per E-Mail, per Brief) oder elektronisch über
die Anmeldeseite unserer Homepage erfolgen. Bei Integrationskursen ist eine
persönliche Anmeldung im Anmeldebüro von interKultur erforderlich.
2. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch interKultur zustandeund ist für beide Seiten verbindlich.
3. interKultur behält sich vor, Veranstaltungen bei einer zu geringen
Teilnehmerzahl, Erkrankung des*der Dozent*in oder aus ähnlichen Gründen
abzusagen. Bereits geleistete Teilnehmergebühren werden erstattet,
weitergehende Ansprüche (dies gilt insbesondere für vergebliche Aufwendungen
oder ein entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters oder seiner
Erfüllungsgehilfen.
IV. Teilnahmegebühren und Zahlungsweise
1. Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.2. Die
Gebühren in den Integrationskursen/Deutschkursen von interKultur müssen spätestens
zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn auf das Konto von interKultur eingegangen
sein. Die Zahlung der Gebühren kann bar oder durch Überweisung erfolgen.
3. Für alle anderen Veranstaltungen von interKultur (nicht
Integrationskurse/Deutschkurse) gilt:
Die Teilnahmegebühr wird nach Bestätigung der Anmeldung durch das interKultur
im Rahmen des im Anmeldeprozess erteilten SEPA-Lastschriftmandates vom Konto
des*der Teilnehmer*in eingezogen. Kann die Teilnahmegebühr nicht abgebucht
werden, weil der/die Teilnehmende unvollständige oder falsche Bankdaten
mitgeteilt hat oder ist zum Zeitpunkt der Abbuchung das Konto der/des
Teilnehmenden nicht gedeckt, ist der*die Teilnehmer*in zur Zahlung einer
Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € verpflichtet. Ratenzahlungen sind nur
möglich, wenn diese Bestandteil der Ausschreibung des Kurses/ Workshops/Bildungsurlaubs
sind, oder der WuF e.V. einer solchen bei Bestätigung der Anmeldung
ausdrücklich zugestimmt hat.
V. Ermäßigungen
1. Gegen Vorlage eines entsprechenden aktuellen Nachweises kann von freiwillig Sozialdienstleistenden,
BonnAusweisinhaber*innen, Wohngeldempfänger, Menschen mit
Schwerbehindertenausweis, Bezieher/innen von Arbeitslosengeld,
Sozialhilfeempfänger*innen, Schüler*innen, Auszubildende, und Studenten*innen, eine
Ermäßigung der Gebühr in Anspruch genommen werden. Der entsprechende aktuelle
Nachweis zum ermäßigungsberechtigenden Status ist der Anmeldung zwingend
beizufügen. Auf eine Ermäßigung bei nachträglicher Vorlage des Nachweises hat
der*die Teilnehmer*in keinen Anspruch. Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich aus
den jeweiligen Ausschreibungstexten des Kursangebotes.
zeitlich später beginnenden Kurses/Workshops um 10%, wenn die Kurse/Workshops
zeitlich in denselben Monat, dieselbe Woche oder bei mehreren Workshops auf
dasselbe Wochenende fallen. Die Parallelbelegung muss auf dem Anmeldeformular zwingend
angegeben werden. Auf eine nachträgliche Ermäßigung hat der/die Teilnehmerin
keinen Anspruch.
VI. Durchführung
1. interKultur behält sich das Recht vor, den die vorgesehene*n Referent*in durch
eine*n gleichermaßen befähigte*n Referent*in zu ersetzen sowie Raumänderungen
vorzunehmen.
2. In Zusammenhang mit der Nutzung von Kursräumen und Objekten haben die
Teilnehmer*innen die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Sie müssen
sich an die Weisungen des WuF e.V. bzw. die Weisungen des*der Dozenten*in
halten. Teilnehmer*innen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Hausordnung
verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden,
können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass die wirtschaftlichen
Bedingungen zwischen den Parteien zu Ungunsten des WuF e.V. beeinflusst werden.
VII. Stornierung
1. Stornierungen können per Mail oder Briefpost vorgenommen werden.
2. Im Falle einer Stornierung fallen 5,00 € Stornogebühren pro
Stornierungsvorgang an.
3. Erfolgt die Stornierung eines*einer Teilnehmer*in bis zu vier Wochen vor
Beginn des Kurses/Workshops/Bildungsurlaubs, werden 100 % der Teilnahmegebühr
erstattet (abzüglich der Stornogebühr). Erfolgt die Stornierung bis zu zwei
Wochen vor Beginn des Kurses/Workshops/Bildungsurlaubs, werden 50 % der
Teilnahmegebühr erstattet (abzüglich der Stornogebühr). Erfolgt die Stornierung
innerhalb der letzten zwei Wochen vor der Veranstaltung, kann die
Teilnahmegebühr nicht erstattet werden.
4. Es kann jederzeit vor Kursbeginn ein Ersatzteilnehmer in Textformbenannt
werden. Für diese Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €
an.
VIII. Haftung
1. Der WuF e.V. haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
2. Der WuF e.V. haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des*der Teilnehmer*in sowie im Übrigen für Schäden, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des WuF e.V., seiner gesetzlichen Vertreter
und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, für
deren Nichteintritt eine Garantie ausgesprochen wurde. Der WuF e.V. haftet
unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für
solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch interKultur, seine gesetzlichen Vertreter und seiner
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen kann. Sonstige Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden
sind ausgeschlossen.
3. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in
der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige
Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die der WuF e.V. nicht
zu vertreten hat, befreien den WuF e.V. für die Dauer ihrer Wirksamkeit von der
Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der WuF e.V. nicht
zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und
Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.
IX. Datenspeicherung
1. Die Daten des*der Teilnehmer*in erhebt der WuF
e.V. zum Zweck der Vertragsdurchführung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung
ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6
Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ebenfalls
ausschließlich zur Vertragserfüllung statt.
2. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer
Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der*Die Teilnehmer*in ist
berechtigt, Auskunft über die gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei
Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung und bei unzulässiger Datenspeicherung
die Löschung der Daten zu fordern.
X. Urheberrecht
Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt.
Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen
sowie für die Software. Das Kopieren und die Weiterleitung an Dritte sind nur
mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch
eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
Stand: 15.01.2026