Anmeldungen

Für unsere Integrationskurse bitten wir Sie mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen: Sie erreichen uns in unserem Büro in Bad Godesberg unter 0228-4331461. Sie können uns aber auch für Informationen zu unserem Integrationskursangebot eine Mail an anfrage(@)ik-bonn.de senden.

Unsere Anmeldung ist an folgenden Tagen geöffnet:

Dienstag bis Freitag: 9.00-12.00 h
Dienstag:                     13.00-18.00 h

Was sind die Teilnahmevoraussetzungen für einen Integrationskurs?

Das Aufenthaltsgesetz sieht unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor, je nachdem wie lange Sie schon in Deutschland leben und welche Staatsbürgerschaft sie besitzen: detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Für die meisten unserer Kursteilnehmer*innen ist die Teilnahme kostenlos. Bringen Sie zur Anmeldung eine gültige Teilnahmeberechtigung durch Arbeitsagenturen, Jobcenter oder Ausländeramt mit. Vor der Kursanmeldung führen wir einen Einstufungstest durch.

Wir stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und helfen sehr gerne bei den Formalitäten!

Für die Berufssprachkurse melden Sie sich bitte bei Carlos Barrio Pérez unter 0228-61961887 oder barrio@ik-bonn.de

Persönlich ist er montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:30 Uhr in seinem Büro in der Friesdorfer Strasse 151 in Bad Godesberg erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung erst vier Wochen vor Kursbeginn möglich ist.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für einen Berufssprachkurs erfüllen?
Ein abgeschlossener Integrationskurs oder nachgewiesene Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können am Kurs teilnehmen wenn Sie:
• ausbildungssuchend gemeldet sind
• arbeitssuchend gemeldet sind
• arbeitslos gemeldet sind
• sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit / Jobcenter befinden
• Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches beziehen

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung im Berufsssprachkurs benötigt?
• eine gültige Teilnahmeberechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
• ein abgeschlossener Integrationskurs oder nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachgewiesene Deutschkenntnisse